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Textvorlagen erstellen

Zusammenfassung 📌

Dieser Leitfaden bietet eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung individueller Textvorlagen, die Dir helfen, wichtige Informationen effizient zu verwalten und anzupassen. Mit vorgefertigten rechtlichen Hinweisen zu Themen wie Photovoltaik und steuerfreien Lieferungen sparst Du Zeit und minimierst Fehler. Die Möglichkeit, Vorlagen nach Bedarf zu modifizieren, gewährleistet, dass deine Rechnungen stets aktuell und korrekt sind. Nutze diesen Leitfaden, um Deine Prozesse zu optimieren und die Verwaltung Deiner Texte zu vereinfachen.

1. Als erstes klicke auf „Einstellungen“

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2. Wähle nun die „Textvorlagen“ aus.

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3. Hier siehst Du als erstes die 4 Kategorien für welche Du Textvorlagen erstellen kannst.

💡 In der Übersicht aller Kategorien siehst Du die Zusammenfassung aller Textvorlagen in den verschiedenen Kategorien aufgelistet.

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4. Mit einem klick auf das + Symbol erstellst Du eine neue Vorlage.

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5. Im ersten Feld wählst Du aus, für welche Kategorie Du eine Vorlage erstellen möchtest

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6. Wähle z.B. „Steuerhinweis (Ausnahmegrund)“ aus.

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7. Trage hier nun die „Bezeichnung*“ ein, um diese Vorlage später schnell finden zu können.

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8. Hier nur noch auswählen, welche Lizenz deine Mitarbeiter benötigen.

💡 Um vorab schon einige rechtliche Textvorlagen zu haben, stelle ich hier schon die gängigen Hinweise bereit.

Photovoltaik

Basierend auf § 12 Abs. 3 UStG ist die Mehrwertsteuer auf allen Positionen, in Verbindung mit der Photovoltaikanlage, auf 0% reduziert.

steuerfreie Ausfuhrlieferung

Es wird keine Umsatzsteuer berechnet, da es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung handelt.

innergemeinschaftliche Lieferung

Es wird keine Umsatzsteuer berechnet, da es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG handelt. Ihre Umsatzsteuer-ID lautet

umsatzsteuerfreie Bauleistungen

Die Steuerschuld geht nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG auf Sie als den Empfänger dieser Leistung über. In dieser Rechnung ist daher nach § 14a Abs. 5 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Steuerbefreiung Kleinunternehmer

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

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9. Diesen Hinweistext kannst Du dir auch mit einem Ausnahmegrund verknüpfen, um z.B. bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch sofort die MwSt Sätze in der Rechnung anzupassen

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10. Nachdem alles eingestellt wurde, einfach auf „Speichern“ klicken

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11. Erstellte Vorlagen können dann auch immer noch mit einem klicke auf das Stift Symbol angepasst bzw. korrigiert werden.

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Disclaimer: Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt; für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität wird jedoch keine Gewähr übernommen.

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